Heft 46: Grundsätze und Methoden zur Berücksichtigung von statistischen Unsicherheiten

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Beschreibung

Heft 46: Grundsätze und Methoden zur Berücksichtigung von statistischen Unsicherheiten für die Ermittlung repräsentativer Werte der spezifischen Aktivität von Rückständen


Rückstände1) mit natürlicher Radioaktivität treten unter unterschiedlichen Gegebenheiten auf. Je nach Ursprung oder Bearbeitung des Materials sind diese sehr inhomogen in der Konzentration der radioaktiven Stoffe. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verlangt in §§ 97 und 98 in Verbindung mit der Anlage XII Teile B bis D je nach Größe des repräsentativen Wertes der spezifischen Aktivität bestimmte Maßnahmen. Wegen der Inhomogenität des Materials gibt es nicht einen Wert, sondern eine ganze Verteilung von Konzentrationswerten. Aus diesen muss ein repräsentativer Wert ermittelt werden.

Gegenstand dieser Empfehlung sind Grundsätze und Methoden für die Ermittlung repräsentativer Werte der spezifischen Aktivitäten der Radionuklide der drei natürlichen Zerfallsreihen von U-238, U-235 und Th-232 bzw. der Maximalwerte CU238max und CTh232maxunter Beachtung von statistischen Unsicherheiten, die aus der Heterogenität oder Variabilität der Rückstände resultieren. Die Empfehlung betrifft auch die Festlegung von Chargen zum Nachweis der Einhaltung der Überwachungsgrenzen bzw. des Dosisrichtwertes für Rückstandsmengen sowie Art und Umfang der Beprobung.

Die SSK hat auf ihrer 196. Sitzung am 16. /17. Dezember 2004 die Empfehlung „Grundsätze und Methoden zur Berücksichtigung von statistischen Unsicherheiten für die Ermittlung repräsentativer Werte der spezifischen Aktivität von Rückständen“ verabschiedet.

Auf Grund der mathematischen Komplexität wurde zur besseren Verständlichkeit der Empfehlung für den allgemeinen Anwender eine Erläuterung zur Empfehlung und zu ihrer Anwendbarkeit erarbeitet.

Die SSK hat auf ihrer 200. Sitzung am 30. Juni /01. Juli 2005 die „Erläuterungen zu der Empfehlung der SSK Grundsätze und Methoden zur Berücksichtigung von statistischen Unsicherheiten für die Ermittlung repräsentativer Werte der spezifischen Aktivität von Rückständen“ verabschiedet.

In diesem Heft sind sowohl die Erläuterungen zu der Empfehlung als auch die Empfehlung veröffentlicht.


1) "Rückstände" sind nach StrlSchV § 3 Nr. 27 Materialien, die in den in Anlage XII Teil A genannten industriellen und bergbaulichen Prozessen anfallen und die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.