Band 54: Freigabe von Stoffen zur Beseitigung
Beschreibung
Durch Änderungen im Abfallrecht und durch Weiterentwicklung des technischen Standes der Deponietechnik ergaben sich bestimmte Anforderungen an weiterbetriebene und zukünftige Deponien und Entsorgungsanlagen sowie die damit verbundenen Arbeitsabläufe, die Einfluss auf die Dosisberechnung haben (insbesondere Bodenabdichtung, Abdeckung, Vorbehandlung der Abfälle). Die Folgerungen aus den neuen Anforderungen wurden in einem Forschungsvorhaben des BfS untersucht. Die Arbeitsgruppe „Freigabe“ der Ausschüsse „Radioökologie“ und „Strahlenschutztechnik“ der SSK hat dieses Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung des radiologischen Modells zur Berechnung von Freigabewerten für die Freigabe zur Beseitigung begleitet. Die Strahlenschutzkommission wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Erarbeitung einer Empfehlung zur Ermittlung der Freigabewerte zur Beseitigung beauftragt.
Neben den bereits genannten anzupassenden Randbedingungen wurde auch die zu unterstellende Größe (Jahreskapazität) der Entsorgungsanlagen neu bewertet. Außerdem wurde bei der jährlich angenommenen Masse freigegebener Abfälle, die einer einzelnen Entsorgungsanlage zugeführt wird, berücksichtigt, dass in Zukunft verstärkt Rückbauvorhaben mit großen Abfallströmen relevant werden können und durch die Modellierung abgedeckt sein sollen.
Auf der Grundlage aktualisierter Modellrechnungen zur Freigabe von Stoffen zur Beseitigung spricht sich die SSK in ihrer Empfehlung die Anwendung der in einer Tabelle aufgeführten Freigabewerte aus. Diese Tabelle enthält Freigabewerte für alle Materialarten für freigebbare Jahresmengen von bis zu 100 Mg/a und von 100 bis zu 1000 Mg/a. Entsprechend der Freigabepraxis wurden die unterschiedlichen Entsorgungspfade für die freigegebenen verschiedenen Abfallarten, nämlich die Verbrennung brennbarer Abfälle in einer MVA sowie die Entsorgung fester, nicht brennbarer und – ggf. nach Vorbehandlung – im wesentlichen inerter Abfälle bei der Modellierung getrennt berücksichtigt. Um zu vermeiden, dass für die Mehrzahl von Freigaben eine unnötig konservative Parameterfestlegung erfolgt, sind weitere Einschränkungen bei der Anwendung der ermittelten Freigabewerte getroffen worden.
Abfallmengen von deutlich mehr als 100 Mg/a stellen nach Meinung der SSK in der Praxis auch bei Stilllegungsprojekten lediglich einzelne Fälle dar. Die Freigaben von bis zu 100 Mg/a entsprechen dem Regelfall.